Abgasmessung


Die neue Kärntner Heizungsverordnung schreibt vor, dass Gas- und Ölzentralfeuerungsanlagen sowie Feuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, mit einer Nennheizleistung

  • Gasförmige Brennstoffe
    • Nennwärmeleistung unter 26 kW: vier Jahre
    • Ab 26 kW und unter 50 kW: zwei Jahre
    • Ab 50 kW: jährlich
 
  • Feste und flüssige Brennstoffe
    • Nennwärmeleistung unter 50 kW: zwei Jahre
    • Ab 50 kW: jährlich
       
Die Überprüfung besteht aus einer Zustandsprüfung der Anlage, einer Messung der Verbrennungslufttemperatur, der Abgastemperatur, des Kohlenmonoxidgehaltes und des Kohlendioxidgehaltes der Verbrennungsgase sowie einer Bestimmung des Unterdruckes der Abgasanlage. Zusätzlich bei Öl-Zentralfeuerungsanlagen ist der Russgehalt und die Ölhaltigkeit der Rauchgase zu prüfen. Für jede überprüfte Anlage muss ein schriftlicher Messbericht angefertigt werden. Das Überprüfungsorgan muss, mit eigenhändiger Unterschrift, Datum der Überprüfung und die Feststellung, ob die Anlage die Grenzwerte laut Kärntner Luftreinhaltegesetz bzw. dessen Verordnung einhält bestätigen.

Abgasmessung:  51,00 €