Gesetzliche Grundlagen / Verordnungen



Landesgesetze übertragen den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern sicherheitsrelevante Aufgaben (z.B. Überprüfung von Feuerstätten und Abgasanlagen). Die Durchführung dieser Aufgaben dienen  dem öffentlichen Interesse, insbesondere dem Schutz von Leib und Leben.
Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer ist in seinem Kehrgebiet für die Durchführung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten durch folgende landesgesetzliche Vorschriften verpflichtet:

  • Kehrgebietsverordnung
     
Diese kann aktuell unter folgendem Link abgerufen werden:  Gesamte Rechtsvorschrift für Kehrgebietsverordnung

  • Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung, K-GFPO
4. Abschnitt
5. Abschnitt

Diese kann aktuell unter folgendem Link abgerufen werden:  Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordung

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