Gesetzliche Grundlagen / Verordnungen
Landesgesetze übertragen den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern sicherheitsrelevante Aufgaben (z.B. Überprüfung von Feuerstätten und Abgasanlagen). Die Durchführung dieser Aufgaben dienen dem öffentlichen Interesse, insbesondere dem Schutz von Leib und Leben.
Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer ist in seinem Kehrgebiet für die Durchführung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten durch folgende landesgesetzliche Vorschriften verpflichtet:
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Kehrgebietsverordnung
- Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung, K-GFPO
5. Abschnitt
Diese kann aktuell unter folgendem Link abgerufen werden: Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordung
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