Feuerbeschau
Die K-GFPO verpflichtet den Rauchfangkehrermeister die Feuerbeschau durchzuführen und betrifft alle baulichen Anlagen einschließlich Garagen und Nebengebäude sowie Lagerungen im Freien.
Die Feuerbeschau ist eine Überprüfung auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken sowie auf geeignete Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten und ist in regelmäßigen Abständen vom Rauchfangkehrermeister durchzuführen.
Sämtliche Gebäude werden in Risikogruppen eingeteilt:
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Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko:
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Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko:
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Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko:
Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre zu erfolgen. Für die Feuerbeschau sind folgende Unterlagen bereit zu halten:
- Prüfbericht Blitzschutzanlage
- Prüfbericht Flüssiggasanlage sowie
- sämtliche Bescheide mit brandschutztechnischem Inhalt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auskünfte erhalten Sie auch bei Ihrem Gemeindeamt bzw. Bauamt, den Amts- und Brandschutz-Sachverständigen und der Abteilung Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes.
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