Feuerbeschau


Die K-GFPO verpflichtet den Rauchfangkehrermeister die Feuerbeschau durchzuführen und betrifft alle baulichen Anlagen einschließlich Garagen und Nebengebäude sowie Lagerungen im Freien.
Die Feuerbeschau ist eine Überprüfung auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken sowie auf geeignete Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten und ist in regelmäßigen Abständen vom Rauchfangkehrermeister durchzuführen.
Sämtliche Gebäude werden in Risikogruppen eingeteilt:

  • Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko:
     
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko

  • Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko:
     
Bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude

  • Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko:
     
z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22m.
Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre zu erfolgen. Für die Feuerbeschau sind folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Prüfbericht Blitzschutzanlage
  • Prüfbericht Flüssiggasanlage sowie
  • sämtliche Bescheide mit brandschutztechnischem Inhalt.
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auskünfte erhalten Sie auch bei Ihrem Gemeindeamt bzw. Bauamt, den Amts- und Brandschutz-Sachverständigen und der Abteilung Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes.

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